Als ich mein gereinigtes Brautkleid, ein handgenähtes Unikat aus Seide abholen wollte, stellte ich rund um die zu reinigenden Stellen Schäden im Material fest: Die Fasern des Seidenchiffons sind auf der Brust und am Rücken beschädigt. Als ich dies anmerkte, hieß es, das "Kleid sei vorher so gewesen". Auf dem handgeschrieben Auftragszettel war nur "Schweiß" vermerkt, auf dem Bon (der mir nicht gezeigt wurde) standen zusätzlich "fleckig, beschädigt". Dies wurde nicht mit mir besprochen, sonst hätte ich darauf verwiesen, dass das Kleid bis auf Schweißränder perfekt in Ordnung war und nur einmal zur Hochzeit getragen wurde. Somit nehme ich an, dass die dort arbeitenden Damen den Bon, der UNKOMMENTIERT hinter den Auftragszettel geheftet wird, grundsätzlich pro Forma mit "beschädigt" ausfüllen, um im Fall der Fälle darauf verweisen zu können. Ich hätte das Kleid vor dem Abgeben fotografieren sollen sowie jedes Fitzelchen gegenzeichnen sollen, um derartigen Geschäftsgebaren vorzubeugen. Aber wer denkt daran?
Das Kleid wartet zur Begutachtung auf die Dame, die es entgegen nahm - ich wurde bisher deshalb nicht angerufen, trotz des Versprechens.
Nun bin ich gespannt, wie damit weiter umgegangen wird. read more