Wir haben LEIDER im April 2013 eine Ausstellungsküche bei MEDA Küchen gekauft.
Wir haben diese genau inspiziert und auf Fehler, Beschädigungen, Mängel o.ä. untersucht, mit dem Verkäufer stellten wir nur 2 kleine Kratzer und einen Lackschaden innen an der Spüle fest, das war es! Der Verkäufer versicherte uns, dass wir ohnehin die gleichen Rechte wie bei einer neuen Küche haben, also stand dem Kauf der Küche (immerhin ca. 7000EUR) nichts im Weg.
Allerdings wurde ich schon extrem stutzig, da der Verkäufer mir mehrmals nahelegte, den hauseigenen Küchenmonteur OHNE RECHNUNG zu bezahlen.
Ich sagte, dass ich nichts ohne Rechnung bezahle, er lachte und meinte, das machen all unsere Kunden.
Auch der Küchenmonteur tat sich schwer mir eine Rechnung auszustellen, hatte am Aufbautag auch keine dabei und ich bakam diese erst 2 Wochen nach Aufbau.
Nun aber zur Küche bzw. zu unserem Totalschaden, ich habe mittleweile in mehreren Mails alle Schäden aufgezählt und um Erfüllung meiner Gewährleistungsansprüche gebeten, von Meda Küchen kommen nur sehr unprofessionelle Mails, sie behaupten eine Ausstellungsküche hat nun mal Beschädigungen und sehen sich nicht in der Pflicht etwas zu beseitigen/reparieren bzw. austauschen.
Ich lasse mich aber nicht so leicht abservieren, für die 7000,-EUR habe ich lange sparen müssen und sicherlich nicht, um sie MEDA für eine Menge Schrott zu überlassen.
ALSO suche ich unbedingt jemanden, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat, so könnten wir uns organisieren und gemeinsam noch besser gegen Meda Küchen vorgehen.
Ich habe erfahren, dass sie darauf setzen, dass die Kunden keine Lust haben vor Gericht zu gehen, das ist ihre Strategie, die Kunden zermürben durch unprofessionelle Ablehnungen jeglicher Gewährleistungsanpsrüche.
Unten hänge ich noch meine letzte Mail an Meda Küchen an:
Sehr geehrte Verkaufsleitung, da Sie auch meine 2. Frist zur Nachbesserung entsprechend meiner gesetzlichen Gewährleistungsansprüche haben verstreichen lassen, werte ich dieses als 2. fehlgeschlagene Nachbesserung/Nacherfüllung und möchte hiermit die weitere Vorgehensweise klären, da ein Rücktritt von Kaufvertrag, aufgrund der damit verbundenen Rückabwicklung sicherlich das schwerwiegendste und folgenreichste Mittel ist, möchte ich mir diesen zwar vorbehalten, Ihnen aber dennoch die Möglichkeit geben, die beschädigten Teile auszutauschen bzw. eine entsprechende Kaufpreisminderung anzubieten, hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 30.08.2013 anderenfalls würde ich gerne mein von meinem Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen, notfalls auch vor Gericht. Der vollständigkeit halber möchte ich Sie darauf hinweisen, dass mittlerweile zusätzliche Schäden aufgetreten sind: Blancospüle weist diverse Rostflecken auf, weiterhin haben sich die Füsse des Schneidebrettes der Blancospüle gelöst. Anbei noch die letzte Mail zur Erinnerung. Sehr geehrte Verkaufsleitung, wie bereits in meiner Mail vom 22.04.2013 angekündigt, möchte ich meine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen und Sie erneut auffordern, die Mängel an der Küche aus dem Kaufvertrag Nr. 156579 im Wege einer kostenlosen Reparatur bzw. Nachlieferung bis spätestens zum 15.07.2013 zu beheben und am besten telefonisch einen Termin mit mir abzustimmen. Die letzte Frist bis 31.05.2013 haben Sie verstreichen lassen, dies werte ich als 1. fehlgeschlagene Nachbesserung/Nacherfüllung. Die Küche habe ich mit folgenden Macken und Kratzern gekauft:Kratzer auf dem Griff einer Schublade
Macke (Lackschaden) innen am Spülenunterschrank,
Kratzer an Arbeitsfläche
diese Kratzer und Macke reklamiere ich selbstverständlich nicht, sondern folgende gravierende Schäden/Dellen/Sachmängel (siehe auch Mail vom 22.04.2013)Kühlschrank,Delle an der Seitenwand oben rechts und an der Tür unten links, siehe Photos, war bei Kauf/gemeinsame Besichtigung nicht vorhanden
Kühlschrank steht nicht waagerecht, die MA von Herrn K. konnten es auch im zweiten Besuch nicht in Ordnung bringen, da ein Fuß defekt ist, daher schleift die Gefrierschranktür auf der einen Seite am unteren Rand, auf der anderen Seite ist ein großer Spalt. Vermutlich schließt daher auch die Kühlschranktür nicht richtig, d. h. auch wenn die Tür nur 2 c, geöffnet ist, muss man manuell schließen
Schublade des Gefrierschranks ist am Boden stark verbogen, sodass sie nicht gleitet
Innen an der Rückwand sammelt sich Wasser, obwohl der Kühlschrank noch leer steht
Der Griff des linken Hängeschranks ist deutlich zerkratzt, war bei Kauf/gemeinsame Besichtigung nicht vorhanden
Delle am Backofen oben rechts, war bei Kauf/gemeinsame Besichtigung nicht vorhanden
Rückwand der Spüle hat Dellen, war bei Kauf/gemeinsame Besichtigung nicht vorhanden
Nach dieser ersten Sichtung sind jetzt noch folgende Sachmängel aufgetreten, für die ich Sie ebenfalls aufgrund meiner gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu Nachbesserung/Nacherfüllung auffordere: - Obere Schublade der Spülmaschine quietsch (hier schleift Metall auf Metall, evtl. fehlt read more