Ich wollte mich zu dieser Kanzlei hiermit außern und meine Erfahrungen mitteilen. In Sache Strafrecht habe ich im Internet nach einer zuverlässigen Kanzlei gesucht, da ist mir die Kanzlei Wagner wegen den guten Bewertungen hier gleich aufgefallen und ich habe sofort einen Termin gemacht. Was mir sehr gefallen hat, das man sich hier für seine Mandanten sehr viel Zeit lässt und zuhört, das war aber das einzige was mir gefallen hat.
Man hat mir damals auf meine anfrage auch mittgeteilt das ich ein eigenständiges Gutachten erstellen kann. Von meiner jetzigen neuen Kanzlei erhielt ich die Information, dass ein von mir angefertigtes Gutachten vor Gericht nicht anerkannt wird und solche Aufträge für Gutachten generell vom Gericht erteilt werden.
Jetzt kommt aber ein Punkt, wo ich wirklich erstaunt war und ich sofort die Kanzlei gewechselt habe. Ich hatte einen Gerichtstermin, den ich aus gesundheitlichen Gründen dies nicht wahrnehmen konnte, das habe ich Frau Wagner mitgeteilt, das ich nicht Verhandlungsfähig bin. Ihre Aufgabe wäre es gewesen, das fachärztliche Attest dem Amtsgericht weiter zu leiten, da dies kein großer Aufwand wär und in den Rahmengebühren schon enthalten ist. Als ich dies eingereicht habe bekam ich ein Schreiben von Frau Rechtsanwältin Wagner,
wo Wort wörtlich drin stand:
( Ich bin gerne bereit weitere Tätigkeiten für Sie zu entfalten. Ich muss Sie allerdings bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass dies mit Mehrkosten für Sie verbunden wäre. Insofern wäre es aus Kostengründen ratsam, wenn Sie das mir vorgelegte Schreiben sowie die fachärztliche Bescheinigung selbständig an das Gericht weiterleiten würden.
Sollten Sie tatsächlich nicht Verhandlungsunfähig sein, macht eine weitere Vertretung durch mich keinen Sinn mehr. Sofern daher Ihrerseits kein Beratungsbedarf mehr besteht, rege ich an, dass Sie das bestehende Mandat Kündigen )
Nach diesem Schreiben war ein Vertrauensbruch vorhanden, somit habe ich die Kanzlei gewechselt. Zudem mir noch im Schreiben unterstellt worden ist, sollten Sie wirklich nicht Verhandlungsunfähig sein und es wäre besser, wenn ich das Mandat kündigen würde dies noch ohne Begründung. Zudem musste ich das fachärztliches Attest noch selber den Amtsgericht einreichen:
Da frage ich mich für was ich Frau Rechtsanwältin Wagner bezahlt habe, wenn Frau Rechtsanwältin Wagner nicht mal die Ärztliche Bescheinigung dem Amtsgericht zuschickt, was in den Ramengebühren schon enthalten ist.
Ich habe Frau Rechtsanwältin Wagner nochmal angeschrieben, ob Sie sich eine Pauschalgebühr abziehen kann und mir die restlichen Kosten was ich schon an Sie bezahlt habe erstatten kann. Das wäre dann nur fair gewesen, da ich den neuen Anwalt wieder wegen Akteneinsicht und alle Gebühren von vorne bezahlen muss. Eine Erstattung oder Schadensersatz kam Nie zustande oder in betracht.
Wirklich sehr ärgerlich und enttäuschend!!! read more